Rechtsprechung
BGH, 20.07.1998 - NotZ 32/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,20488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fristbeginn bei fehlender Rechtsmittelbelehrung - Anordnung der ärztlichen Untersuchung im Amtsenthebungsverfahren
Verfahrensgang
- BGH, 29.01.1998 - NotZ 32/97
- BGH, 20.07.1998 - NotZ 32/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.08.1987 - NotZ 7/87
Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 32/97
Die bloße Wiederholung einer früheren Verfügung kann nicht selbständig nach § 111 Abs. 1 BNotO angefochten werden (Senat, Beschl. vom 10. August 1987 - NotZ 7/87 = BGHR BNotO § 111 Abs. 2 Satz 1 Fristablauf 1; Beschl. vom 25. Oktober 1982 - NotZ 15/82 = NotZ 1984, 186, 189 m.w.Nachw.).Wird sie unterlassen, so ist dies ohne Einfluß auf den Lauf der Frist (std. Rspr. des Senats: Beschl. vom 10. August 1987 - NotZ 7/87 = BGHR BNotO § 111 Abs. 2 Satz 1 Fristablauf 1 m.w.Nachw.).
- BGH, 25.10.1982 - NotZ 15/82
Versäumung der Beschwerdefrist - Einreichung der Antragsschrift beim …
Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 32/97
Die bloße Wiederholung einer früheren Verfügung kann nicht selbständig nach § 111 Abs. 1 BNotO angefochten werden (Senat…, Beschl. vom 10. August 1987 - NotZ 7/87 = BGHR BNotO § 111 Abs. 2 Satz 1 Fristablauf 1; Beschl. vom 25. Oktober 1982 - NotZ 15/82 = NotZ 1984, 186, 189 m.w.Nachw.).
- BGH, 30.11.1998 - NotZ 30/98
Amtsenthebungsverfahren gegen einen Notar wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte
Der Antragsteller hat dies abgelehnt und Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, der keinen Erfolg hatte (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Juli 1998 - NotZ 32/97).