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   BGH, 20.07.1998 - NotZ 32/97   

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https://dejure.org/1998,20488
BGH, 20.07.1998 - NotZ 32/97 (https://dejure.org/1998,20488)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1998 - NotZ 32/97 (https://dejure.org/1998,20488)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - NotZ 32/97 (https://dejure.org/1998,20488)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fristbeginn bei fehlender Rechtsmittelbelehrung - Anordnung der ärztlichen Untersuchung im Amtsenthebungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1987 - NotZ 7/87
    Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 32/97
    Die bloße Wiederholung einer früheren Verfügung kann nicht selbständig nach § 111 Abs. 1 BNotO angefochten werden (Senat, Beschl. vom 10. August 1987 - NotZ 7/87 = BGHR BNotO § 111 Abs. 2 Satz 1 Fristablauf 1; Beschl. vom 25. Oktober 1982 - NotZ 15/82 = NotZ 1984, 186, 189 m.w.Nachw.).

    Wird sie unterlassen, so ist dies ohne Einfluß auf den Lauf der Frist (std. Rspr. des Senats: Beschl. vom 10. August 1987 - NotZ 7/87 = BGHR BNotO § 111 Abs. 2 Satz 1 Fristablauf 1 m.w.Nachw.).

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 15/82

    Versäumung der Beschwerdefrist - Einreichung der Antragsschrift beim

    Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 32/97
    Die bloße Wiederholung einer früheren Verfügung kann nicht selbständig nach § 111 Abs. 1 BNotO angefochten werden (Senat, Beschl. vom 10. August 1987 - NotZ 7/87 = BGHR BNotO § 111 Abs. 2 Satz 1 Fristablauf 1; Beschl. vom 25. Oktober 1982 - NotZ 15/82 = NotZ 1984, 186, 189 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 30/98

    Amtsenthebungsverfahren gegen einen Notar wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte

    Der Antragsteller hat dies abgelehnt und Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, der keinen Erfolg hatte (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Juli 1998 - NotZ 32/97).
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